Vorsorge-Risiko Scheidung | RBM Regiobank Männedorf - RBM
Eine Scheidung wirkt sich negativ auf die Vorsorgesituation von Frauen aus.
Die Scheidungsrate in der Schweiz ist hoch: Zwei von fünf Ehen werden geschieden. Die wenigsten Frauen können sich bei der Heirat und während der Ehe vorstellen, dass sie dazugehören. Dementsprechend kümmern sich viele Frauen während der Ehe nicht um ihre Vorsorge. Mit entsprechenden Konsequenzen: Jede vierte geschiedene Frau im AHV-Alter ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Mit anderen Worten: Sie hat zu wenig Geld zum Leben!
Die Scheidungsstatistik des Bundes spricht eine deutliche Sprache: In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr 17’159 Ehen geschieden. Das sind zwei von fünf Ehen und fast 1’000 Ehen mehr als noch ein Jahr zuvor. Am verflixten siebten Jahr scheint etwas dran zu sein. Denn viele Paare liessen sich nach fünf bis neun Jahren scheiden. Nämlich 3’788. In den ersten vier Jahren waren es lediglich 1’701 Paare. Von 10 bis 14 Jahren ging die Zahl der Scheidungen leicht zurück auf 3’552.
Danach stieg sie sprunghaft an: Nicht weniger als 8’118 Ehen, die länger als 15 Jahre dauerten, wurden 2021 geschieden. Eine lange Ehe bietet also keinen Schutz vor einer Scheidung. Im Gegenteil: Je länger eine Ehe dauert, desto grösser ist das Risiko für eine Scheidung! Das Durchschnittsalter hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen: 1984 waren Männer bei der Scheidung im Schnitt 41 Jahre alt. Heute sind es 49 Jahre. Das Durchschnittsalter von Frauen betrug 1984 noch 37 Jahre. Heute sind Frauen bei der Scheidung im Schnitt ebenfalls acht Jahre älter. Nämlich 45 Jahre.
Scheidung bringt individuelle wirschaftliche Folgen
Eine Scheidung ist unabhängig von einem «Verschulden» möglich: Es spielt keine Rolle, wer die Scheidung eingereicht hat und aus welchem Grund – die wirtschaftlichen Folgen werden unabhängig davon geregelt. Verheiratete Personen ohne Ehevertrag leben in einer sogenannten «Errungenschaftsbeteiligung». Als «Errungenschaft» gilt das Vermögen, das die Verheirateten während der Ehe erwirtschaften. Dieses Vermögen gehört je zur Hälfte den beiden verheirateten Menschen. Das während der Ehe angesparte Geld in der staatlichen Vorsorge (AHV) und in der beruflichen Vorsorge (BVG) wird unabhängig vom Scheidungsgrund je zur Hälfte verteilt. Das gilt auch dann, wenn ein Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert ist. Soweit die Theorie. Sie sorgt dafür, dass sich viele Frauen in falscher Sicherheit wiegen. Denn in der Praxis sieht es etwas anders aus: Jede vierte geschiedene Frau im AHV-Alter bezieht Ergänzungsleistungen. Klartext: Sie hat zu wenig Geld zum Leben! Häufigster Grund für die Misere: Mangelndes Interesse. Viel zu viele Frauen kümmern sich während der Ehe und im Vorfeld einer Scheidung nicht um ihre Vorsorge! Eine Studie von Swiss Life bringt es auf den Punkt: Nur jede fünfte Frau hat sich während der Scheidung ernsthaft mit dem Thema «Vorsorge» auseinandergesetzt. Fast die Hälfte hat sich nicht mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die geplante Scheidung auf ihre Vorsorge hat!
Wenig in, wenig out
Ein gewichtiger Grund für die Ergänzungsleistungen im Alter sind Kinder: Nach einer Scheidung werden die Kinder noch immer zu ¾ ganz oder mehrheitlich von der Mutter betreut. Dementsprechend arbeiten viele Frauen nach einer Scheidung weniger als geschiedene Männer. Die Folge: Sie zahlen weniger in die AHV und ins BVG ein! Das rächt sich im Pensionsalter. Viele Frauen wiegen sich in falscher Sicherheit, weil sie davon ausgehen, dass die Summe, welche der Mann während der Ehe in die 2. Säule einbezahlt hat, bei einer Scheidung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Das ist grundsätzlich richtig. Woran viele Frauen nicht denken: Die allermeisten Ehen werden vor dem 50. Altersjahr geschieden. Zu diesem Zeitpunkt haben die meisten Menschen weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens gespart. Mit anderen Worten: Wenn nicht viel eingezahlt wurde, kann auch nicht viel ausbezahlt werden.
Ein weiterer Irrtum, dem viele Frauen bei einer Scheidung unterliegen: Sie gehen davon aus, dass ihnen der sogenannte «Vorsorgeunterhalt» zugesprochen wird, wenn sie sich nach der Scheidung um die Kinder kümmern und nicht 100 % arbeiten. Auch das ist theoretisch der Fall. Doch auch hier sieht die Realität in manchen Fällen anders aus: Viele Frauen erhalten entweder keinen Unterhalt. Oder können trotz Vorsorgeunterhalt nicht fürs Alter sparen, weil sie das Geld zum Leben brauchen. Dementsprechend haben sie Vorsorgelücken, die ihre finanzielle Selbstbestimmung im Alter einschränken.
Work-Life-Balance: Gut fürs Gemüt; schlecht für die Vorsorge
Weitere Vorsorgelücken entstehen lange nach der Scheidung und der Kinderbetreuung: Mit zunehmendem Alter legen viele Frauen Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Nachdem sie sich während vielen Jahren für die Familie und die Kinder engagiert haben, wünschen sie sich endlich mehr Zeit für sich, ihre Hobbys und ihre Freundschaften – und arbeiten entsprechend weniger. Natürlich spielt es auch eine Rolle, dass viele Frauen im Alter nicht mehr so schnell und einfach einen Job finden, wie in jüngeren Jahren: Je länger sie vom Job weg waren und je weniger sie gearbeitet haben, desto geringer ist die Chance auf einen gut bezahlten 100 % Job. Aus Sicht einer guten und sicheren Vorsorge sollten Frauen deshalb auch während der Ehe immer ein wenig arbeiten. Oder noch besser: ein wenig mehr.
Zahlen des Bundesamtes für Statistik bestätigen die Swiss Life Studie: Frauen erhielten im Jahr 2020 im Schnitt ein Drittel weniger Altersrente als Männer. Auf Neudeutsch nennt sich diese Lücke «Gender Pension Gap». Frauen tun also gut daran, sich frühzeitig und unabhängig um ihre Finanzen zu kümmern. Am besten bereits während der Ehe. Und allerspätestens dann, wenn eine Scheidung «in der Luft liegt».
Meine Tipps für alle Frauen.
Tipp 1: Lassen Sie sich beraten
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Finanzplanung mit einer Fachperson der RBM. Egal, ob Sie demnächst heiraten, bereits verheiratet sind oder kurz vor der Scheidung stehen. Eine massgeschneiderte Finanzplanung deckt allfällige Vorsorgelücken auf und zeigt Möglichkeiten, wie Sie diese Lücken kurz-, mittel- und langfristig schließen.
Tipp 2: Kaufen Sie sich in die Pensionskasse ein
Schliessen Sie Vorsorgelücken, indem Sie sich in die 2. Säule einkaufen. Ob und wie das in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie ebenfalls im Rahmen einer persönlichen Finanz- und Vorsorgeplanung.
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Über die Autorin
Janine Sclafani ist Assistentin der Geschäftsleitung und Mitglied des Kaders.
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