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Vorsorge aus Frauensicht | RBM Regiobank Männedorf - RBM

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Das 3-Säulen-Prinzip aus Frauensicht

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Das Schweizer 3-Säulen-Prinzip gehört zu den verlässlichsten Vorsorgemodellen der Welt. Es wurde 1972 eingeführt und in der Bundesverfassung (Artikel 111) verankert. Ein Teil der Vorsorge ist obligatorisch; ein anderer Teil freiwillig. Auch wenn das Gesetz keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern macht, stehen Frauen bei der Vorsorge in der Regel schlechter da als Männer. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Frau bei den drei Säulen AHV, Pensionskasse und private Vorsorge achten müssen.

Verschachtelte Anwendungen

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3S Prinzip

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Das Schweizer 3-Säulen-Modell ist eine verlässliche Vorsorgelösung und weltweit einzigartig. Es hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter und bei Invalidität sicherzustellen. Dabei kommt jeder einzelnen Säule eine andere Aufgabe zu. Die erste Säule (AHV) hat die Aufgabe, die Existenz zu sichern. Die zweite Säule (BVG) hat die Aufgabe, bei der Pensionierung 60 % des bisherigen Einkommens abzudecken. Die dritte Säule (freie Vorsorge) hat die Aufgabe, die Säulen eins und zwei zu ergänzen und den gewohnten Lebensstandard sicherzustellen.

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Die AHV wurde 1948 eingeführt. Nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg waren viele Männer arbeitslos oder nicht mehr arbeitsfähig. Zudem verloren viele Männer in dieser Zeit ihr Leben. Dadurch gerieten zahlreiche Familien in grosse finanzielle Not. Aus diesem Grund entwickelte das Parlament die «Alters- und Hinterlassenenversicherung»; kurz AHV. 1960 kam die Invalidenversicherung (IV) und 1966 die Ergänzungsleistungen (EL) dazu. Das BVG, das «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge», trat im Januar 1985 in Kraft.

Säule 1: Staatliche Vorsorge

Die Säule 1, die staatliche Vorsorge, besteht aus AHV, IV und EL. AHV steht für «Alters- und Hinterlassenenversicherung». Die AHV hat die Aufgabe, im Alter und bei einem Todesfall das Existenzminimum zu sichern. Sie funktioniert nach dem sogenannten «Umlageverfahren». Das bedeutet: Alle Menschen, die aktuell in die AHV einzahlen, finanzieren damit das Leben jener Menschen, die zurzeit eine Rente beziehen.

Die AHV-Beiträge werden von der Arbeitgeberin direkt vom Lohn abgezogen und an die Ausgleichskasse überwiesen. Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin zahlen den gleichen Beitrag. Beispiel: Zieht eine Arbeitgeberin einer Mitarbeiterin jeden Monat CHF 480 AHV ab, erhält die Ausgleichskasse CHF 480 vom Arbeitnehmer und CHF 480 von der Arbeitnehmerin. Selbstständige müssen der Ausgleichskasse den Lohn auf Basis ihrer Steuererklärung melden und erhalten als Folge eine entsprechende Rechnung. Die minimale Rente, die eine Person in der Schweiz nach der Pensionierung bekommt, beträgt CHF 14’340. Die maximale Rente für alleinstehende Personen beläuft sich auf CHF 28'680 und CHF 43’020 für Paare.

IV steht für «Invalidenversicherung». Sie sichert Menschen mit Handicap die Existenzgrundlage. Die IV finanziert Eingliederungsmassnahmen und Präventivmassnahmen und zahlt Hilflosenentschädigungen und Invalidenrenten aus. Ergänzungsleistungen (EL) zahlt die AHV, wenn das Einkommen und die Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Im Unterschied zu Fürsorge und Sozialhilfe haben Menschen in der Schweiz einen rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.


Säule 2: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist in die beiden Bereiche «Obligatorische berufliche Vorsorge» und «Überobligatorium» unterteilt. Die Pensionskasse hat zum Ziel, Geld für das Alter anzusparen. Gleichzeitig hat sie die Aufgabe, die versicherte Person bei einer allfälligen Invalidität abzusichern. Zu guter Letzt verfolgt die 2. Säule das Ziel, die Hinterbliebenen bei einem Todesfall abzusichern. Die berufliche Vorsorge (BVG) ist in der Schweiz obligatorisch. Alle Menschen, die mehr als CHF 21’510 verdienen, müssen in die 2. Säule einzahlen. Wie bei der AHV zahlen auch beim BVG die Arbeitnehmerin und die Arbeitgeberin je die Hälfte des Vorsorgebeitrages ein. Wer selbstständig ist, kann sich freiwillig einer Vorsorgestiftung anschliessen. Menschen, die nicht arbeiten oder weniger als CHF 21’510 verdienen, haben diese Möglichkeit nicht.

Der maximale Lohn, der über das BVG versichert werden kann, beträgt CHF 86’040. Für diese Summe schreibt das Gesetz einen garantierten Mindestzins vor. Die Pensionskassen können über diesen Mindestlohn hinaus weitere Leistungen versichern. Weil diese Leistungen über das obligatorische BVG hinausgehen, werden sie «Überobligatorium» genannt. Für diese Leistungen sieht das Gesetz keinen garantierten Mindestzins vor – die Pensionskassen sind frei, zu welchen Ansätzen sie das Geld verzinsen wollen.


Säule 3: Gebundene Vorsorge

Die gebundene Vorsorge wird in zwei Teile unterteilt: Säule 3a und Säule 3b. Die Säule 3a steht für die freiwillige und persönliche Vorsorge. In die Säule 3a können alle Menschen einzahlen, die über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen. Der Staat unterstützt das freiwillige Sparen fürs Alter: Die Einzahlungen in die Säule 3a können bei den Steuern vom Einkommen abgezogen werden. Dazu definiert der Bundesrat jedes Jahr einen Maximalbetrag. Aktuell beträgt die Summe CHF 6’833. Geld, das in die Säule 3a einbezahlt wurde, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig bezogen werden. Dazu gehören unter anderem der Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum sowie ein Wohnsitzwechsel ins Ausland.

Säule 3b ist der Sammelbegriff für alle privaten Ersparnisse, die nicht zur Säule 3a gehören. Dazu gehören unter anderem Fonds, Kassenobligationen und Sparkontos. Im Unterschied zur Säule 3a profitieren Menschen, die mit der Säule 3b für das Alter sparen, von keinen Steuervorteilen.


Beitragslücken AHV

Die maximale Rente für Einzelpersonen beträgt aktuell CHF 2’390 und CHF 3’585 für Paare. Wer diese Beträge mit 65 erhalten will, muss zwei Bedingungen erfüllen.

  1. Die Beiträge müssen zwischen dem 20. und dem 65. Altersjahr lückenlos einbezahlt werden.
  2. Der Verdienst muss in dieser Zeit im Durchschnitt mindestens CHF 86'040 pro Jahr betragen.

Diese beiden Bedingungen werden von den wenigsten Frauen erfüllt. Die Folge: Für jedes Jahr, in dem Sie nichts in die AHV einbezahlt haben, wird Ihre Rente um 1/44 gekürzt. Viele Frauen legen eine kürzere oder eine längere Pause ein, wenn sie Kinder bekommen. Die entsprechenden Beitragsjahre fehlen mit 65 bei der Endabrechnung. Zudem arbeiten viele Frauen nach dem Wiedereinstieg Teilzeit. Nicht alle verdienen so gut, dass sie mit 65 auf einen Schnitt von CHF 86’040 pro Jahr kommen.

Auch ein Studium kann die Ursache für Beitragslücken sein. Wenn Sie studieren und zwischen 20 und 26 Jahre alt sind, müssen Sie ebenfalls AHV-Beiträge bezahlen. Dazu müssen Sie sich selbst bei der AHV anmelden. Vergessen Sie das, können schnell einmal sechs Jahre mit Beitragslücken entstehen. Ein weiterer Grund, der Frauen unfreiwillige Beitragslücken beschert, sind Auslandsaufenthalte. Wenn Sie im Ausland studieren oder die Welt bereisen, bleibt Ihr rechtlicher Wohnsitz in der Schweiz. Heisst: Sie müssen in der Schweiz rund 500 Franken AHV pro Jahr bezahlen. Frauen, die studieren und danach für eine Weile ins Ausland gehen, können so schnell einmal zu einer Beitragslücke von zehn Jahren kommen, wenn sie nicht in die AHV einzahlen. Das bedeutet im Endeffekt ¼ weniger AHV. Kommen dann noch kindbedingte Beitragslücken hinzu, schrumpft die AHV bald einmal auf 50 %.


Beitragslücken BVG

In der Schweiz müssen alle Arbeitnehmer, die älter als 24 Jahre sind und mehr als CHF 21’510 verdienen, für das Alter sparen. Frauen, die studieren, während einer gewissen Zeit im Ausland arbeiten oder um die Welt reisen, zahlen später in die Pensionskasse ein. Das führt bereits vor dem Sparen zu Vorsorgelücken. Weitere Lücken kommen hinzu, wenn Sie als Mutter eine Babypause einlegen oder nach der Geburt Ihrer Kinder nur noch Teilzeit arbeiten. Die fehlenden Jahre wirken sich negativ auf die Leistungen im Alter aus. Deshalb sollten Sie Vorsorgelücken schliessen und freiwillig in die 2. Säule einzahlen. Mit einem Einkauf in die Pensionskasse schliessen Sie nicht nur Ihre Vorsorgelücke – Sie profitieren auch von Steuervorteilen. Denn auf Ihr Vorsorgekapital müssen Sie weder Einkommens- noch Vermögenssteuer bezahlen.


Beitragslücken Freie Vorsorge

In der Schweiz haben 80 % der Männer ein Vorsorgekonto (Säule 3a). Aber nur etwas mehr als 60 % der Frauen. Weil viele Frauen weniger arbeiten als ihre Partner, fehlt ihnen schlicht und einfach das Geld, um Beiträge in die gebundene Vorsorge einzuzahlen. Dabei wäre das besonders wichtig, um die vorhandenen Lücken bei der AHV und bei der Pensionskasse auszugleichen. Salopp formuliert: Viele Frauen haben nicht genügend in die AHV einbezahlt, weisen Lücken bei der Pensionskasse auf und haben kein Konto der Säule 3a. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Frauen frühzeitig um ihre Vorsorge kümmern.

In unserem Artikel «5 Tipps, wie Sie als Frau Ihre Vorsorge verbessern», erfahren Sie, was Sie alles tun können, um Ihre Vorsorge zu optimieren. Informieren Sie sich gleich jetzt und vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Gespräch bei uns an der Bahnhofstrasse in Männedorf: Wir nehmen uns viel Zeit für Sie und ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Vorsorgelücken Sie haben und wie gross diese Lücken sind. In einem nächsten Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Lücken schliessen und dabei erst noch von Steuervorteilen profitieren. Rufen Sie mich einfach an. Ich bin gerne für Sie da.

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Über die Autorin

Janine Sclafani ist Assistentin der Geschäftsleitung und Mitglied des Kaders.

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